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   OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12   

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https://dejure.org/2012,49528
OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2012 - 8 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2012 - 8 W 81/12 (https://dejure.org/2012,49528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 1 S 1 GKG, § 301 Abs 1 ZPO
    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei einem Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Richtigkeit der Sachbehandlung gem. § 21 GKG bei verfahrensfehlerhaftem Teilurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 21; ZPO § 301
    Unrichtige Sachbehandlung gemäß § 21 GKG bei verfahrensfehlerhaftem Teilurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 424
  • NJOZ 2013, 783
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.07.1991 - 2 U 53/91

    Mietzins ; Zahlung; Klage; Verpflichtung; Monatsmieten; Teilurteil;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Aus einem Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teilurteil und Schlussurteil folgt noch nicht ohne weiteres eine unrichtige Sachbehandlung gemäß § 21 GKG (anders als OLG Köln, Beschluss v. 31. Juli 1991, Aktz. 2 U 53/91).(Rn.4)(Rn.7).

    Soweit das OLG Köln in der von den Klägerinnen zitierten Entscheidung vom 31.7.1991 (Aktz. 2 U 53/91, Rn. 13, zit. nach juris) in dem Umstand, dass ein Teilurteil unter Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit ergangen war, eine unrichtige Sachbehandlung gemäß § 8 Abs. 1 GKG a.F. gesehen hat, folgt die Einzelrichterin der Entscheidung in dieser Allgemeinheit nicht.

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH, Beschluss v. 10.3.2003 zum Aktz. IV ZR 306/00, Rn. 4; BGH, Beschluss v. 4.5.2005 zum Aktz. XII ZR 217/04, Rn. 4, beide zit. nach juris; Hartmann a.a.O. § 21, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise - wie auch die Erinnerung einräumt - in der Rechtsprechung des BGH nämlich anerkannt, wenn auch umstritten (BGH, Urteil v. 12.5.1995 zum Aktz. V ZR 34/94, Rn.10, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 301, Rn. 8).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH, Beschluss v. 10.3.2003 zum Aktz. IV ZR 306/00, Rn. 4; BGH, Beschluss v. 4.5.2005 zum Aktz. XII ZR 217/04, Rn. 4, beide zit. nach juris; Hartmann a.a.O. § 21, Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2002 - I ZA 1/01

    Niederschlagung der Kosten einer unstatthaften außerordentlichen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Dieses Verfahren ist statthaft zur Klärung der Frage, ob die hier angegriffenen Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung gemäß § 21 GKG nicht erhoben werden dürfen (Hartmann, KostenG, 42. Aufl., § 66 Rn. 23, Stichwort "Nichterhebung" und § 21, Rn. 54; BGH, Beschluss v. 15.8.2002 zum Aktz. I ZA 1/01, Rn. 2, zit. nach juris ).
  • OLG München, 24.07.2009 - 10 U 3790/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldverfahren: Zulässigkeit eines Teilurteils;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12
    Auch die von den Klägerinnen angeführte Entscheidung des OLG München vom 24.7.2009 (Aktz. 10 U 3790/08, Rn. 16, zit. nach juris) stützt ihr Begehren nicht, da der Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 22.07.2019 - III ZR 625/16

    Einlegung einer Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Nichterhebung von

    Der auf die Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG gerichtete Rechtsbehelf ist nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3 GKG anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 1997 - II ZR 314/95, BeckRS 9998, 15474 und vom 15. August 2002 - I ZA 1/01, BeckRS 2002, 7447; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. September 2012, BeckRS 2013, 744; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 21 Rn. 54).
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne liegt aber hier - wie auch sonst - nur dann vor, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg, MDR 2013, 424 [zu den inhaltsgeleichen Regelungen in § 8 GKG a.F. bzw. § 21 GKG]; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013; § 21 GNotKG Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19

    Buchauszugserteilung im Wege der Stufenklage: Wirksamkeit einer Formularklausel

    Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH, NJW-RR 2003, 1294; NJW-RR 2005, 1230; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2013, 783).

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen war im vorliegenden Fall angesichts der verschiedenen Streitgegenstände in Bezug auf den mit der Widerklage verfolgten Provisionsrückforderungsanspruch und der noch hinzutretenden Widerklage auch nicht derart offenkundig, dass von einem schweren, offen zutage tretenden Verfahrensmangel auszugehen wäre (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2013, 783).

  • OLG Koblenz, 01.09.2015 - 14 W 497/15

    Nichterhebung der durch eine unsachgemäße Prozesstrennung entstandenen

    Die Entscheidung über diese Erwägungen lag nicht derart auf der Hand, dass die Verfahrenstrennung sich als klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (dazu BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg MDR 2013, 424) darstellt.
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